Zonenpause (Pausenzone)
Bei der Zonenpause erfolgt der Pausenabzug innerhalb einer definierten Zeitzone. Hierzu wird zusätzlich eine Mindestpausendauer festgelegt, die innerhalb dieser Pausenzone zu nehmen ist. Erfolgt während dieser Pausenzone keine Zeitbuchung, wird die definierte Mindestpausendauer am Ende der Pausenzone abgezogen.
Von/Bis: Innerhalb dieser Pausenzone ist die Pause zu nehmen.
Autopause
Abziehen nach: Angabe der Stunden, nach denen die Pause automatisch abgezogen wird.
In § 4 ArbZG finden sich Vorgaben, nach wie viel Stunden Arbeit eine Pause einzulegen ist (Ruhepausen). Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine im Voraus feststehende Arbeitspause von mindestens 30 Minuten vom Arbeitgeber zu gewährleisten.
Das bedeutet, dass die Pause spätesten nach 6 Stunden Arbeit beginnt und nach 6:30 Stunden Anwesenheit endet.
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HINWEIS: Ein Pausenplan kann nur gelöscht werden, wenn er nicht Bestandteil eines vorhandenen Wochenplans und damit einer noch bestehenden Arbeitszeitregelung ist.
Hilfesystem: Letzte Aktualisierung 14.02.2025
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