Urlaubsverwaltung
Die Software bietet Ihnen die Möglichkeit, den Urlaub Ihrer Mitarbeiter komfortabel zu planen und zu verwalten. Das verwaltete Urlaubsjahr entspricht dabei dem Kalenderjahr.
- Klicken Sie auf Mitarbeiter ►Stammsätze und wählen Sie den Mitarbeiter, dessen Urlaubskonto Sie einsehen bzw. bearbeiten möchten.
- Aktivieren Sie das Register „Urlaub“.
Die angezeigte Tabelle dient zur Information über das Urlaubsguthaben des Mitarbeiters und zum Durchführen notwendiger Korrekturen. Sofern Sie die im Abschnitt Urlaubsvoreinstellungen beschriebenen Eingaben durchgeführt haben, wird Ihnen in der Tabelle der errechnete Gesamturlaubsanspruch angezeigt. Der Urlaub wird grundsätzlich in ganzen und halben Tagen berechnet. Die Tabelle beginnt mit dem Jahr, das für den Mitarbeiter im Stammsatz als Beginn der Berechnung definiert ist. Als Korrekturwert werden auch halbe Tage akzeptiert. Die Tabelle enthält drei unterschiedliche Zelltypen:
- nicht änderbare Zellen, mit den errechneten Werten
- änderbare Zellen, mit den errechneten Werten
- änderbare Zellen, die keine von der Software errechneten Werte enthalten
In den Fällen, in denen die automatische Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht genutzt werden kann, muss der Anspruch manuell eingegeben werden.
HINWEIS: Eingaben im Menü Mitarbeiter ►Stammsätze ►Urlaub erfordern die Schreibweise mit Dezimalpunkt (nicht mit Komma)!
Die Daten der Urlaubsberechnung setzen sich wie folgt zusammen:
- Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch eines Jahres setzt sich zusammen aus vertraglich vereinbarter Anzahl der Urlaubstage ohne Zusatzurlaub (Grundanspruch) und dem Übertrag des Resturlaubs aus dem vergangenen Jahr. Da jahresindividuelle Urlaubsdaten über die Personaldaten verwaltet und gespeichert werden können, kann hier auch ein wechselnder Urlaubsanspruch (zum Beispiel durch Änderungen der Tarifverträge) festgehalten werden.
Übertrag: Wird der vereinbarte Urlaub eines Jahres nicht in Anspruch genommen, entsteht daraus ein Resturlaub für das Folgejahr. Dieser wird dem Urlaubsanspruch des Folgejahres hinzugerechnet. Daraus wird automatisch der Resturlaubsanspruch für das aktuelle Kalenderjahr berechnet. Der Anspruch auf den Resturlaub des Vorjahres im aktuellen Urlaubsjahr besteht bis zu dem unter Programm ►Urlaubsgruppen je nach Bedarf definierten Zeitpunkt Urlaub nehmen bis:.
Aktuell: Es erscheint der für das Jahr aktuelle Grundanspruch. Wurden in dieser Spalte manuelle Änderungen vorgenommen, erscheinen die Urlaubstage in blauer Farbe. Die geänderten Tage werden auch in den folgenden Jahren fortgeschrieben. Die manuellen Eingaben übersteuern den unter Programm ►Urlaub eingetragenen Grundanspruch.
- Zusatzurlaub
Zusatzurlaub kann in der Software mit Nutzung der Optionen nach Lebensalter und/oder nach Betriebszugehörigkeit unter Programm ►Urlaub automatisch berechnet oder manuell eingegeben werden.
Jahr: In dieser Spalte wird der automatisch errechnete Zusatzurlaub dargestellt. Der Wert kann nicht geändert werden.
Aktuell: In dieser Spalte wird ein manuell eingegebener Zusatzurlaub dargestellt.
- Korrektur
Der berechnete Urlaubsanspruch kann durch Eingabe eines Korrekturwerts erhöht bzw. verringert werden.
- Gesamt
Der Gesamturlaubsanspruch ergibt sich folgendermaßen:
Gesamtanspruch = Übertrag Resturlaub + Aktueller Urlaubsanspruch + Zusatzurlaub +/- Korrekturwert
- Genommen
Als genommener Urlaub werden alle Termineinträge berechnet, die mit einer Urlaubsart gekennzeichnet sind, aus dem Urlaubsanspruch des aktuellen Jahres stammen und bis zum aktuellen Systemdatum verrechnet wurden. Die Urlaubsarten können über die Definition der Funktionscodes unter Programm ►Funktionscodes bestimmt werden. Es werden alle Urlaubsarten verrechnet, bei denen im Funktionscode die Option „Urlaub“ aktiviert ist. Der genommene Urlaub kann – anders als Urlaubsanspruch – niemals festgeschrieben werden, sondern wird immer anhand der eingetragenen Daten berechnet. Urlaub an Feiertagen und Tagen, die keine Werktage sind, wird nicht berechnet.
- Aus Alt
Bei der Berechnung des Urlaubs besitzt der Resturlaub des Vorjahres eine höhere Priorität als der Anspruch des aktuellen Jahres. Bei der Urlaubsverrechnung wird immer zuerst der Anspruch aus den Vorjahren verrechnet. Dieser Urlaubsanteil wird in der Spalte „Aus Alt“ jedoch nur dargestellt, wenn in der Urlaubsgruppe bei "Urlaub nehmen bis" ein Datum eingetragen wurde. Wurde kein Datum eingetragen, steht in der Spalte „Aus alt“ immer 0.00, da dieser Wert dann keine Relevanz hat.
- Verplant
Der verplante Urlaub ist von der Definition identisch mit dem genommenen Urlaub. Der Zeitraum liegt jedoch ganz oder teilweise in der Zukunft. Erreicht oder überschreitet das Systemdatum den Urlaubszeitraum, wird nach der Berechnung automatisch „Geplanter Urlaub“ zu „Genommenem Urlaub“.
- Rest
Der Resturlaub ergibt sich folgendermaßen:
Resturlaub = Resturlaub Vorjahr + Urlaubsanspruch – genommener Urlaub – verplanter Urlaub
- Verfall
Ein angezeigter Wert sagt aus, wie viele Tage des Resturlaubs verfallen, wenn sie nicht bis zu einem festgelegten Stichtag genommen werden. Weitere Informationen Abschnitt Urlaubsvoreinstellungen.
Urlaubsvoreinstellungen
Urlaubsanspruch ändern
Zusatzurlaub eingeben
Urlaubskorrekturen durchführen
Halbe Urlaubstage eingeben
Neuaufbau Urlaub