Das Menü Programm ► Urlaubsgruppe beinhaltet Grundeinstellungen zur automatischen Berechnung des Urlaubsanspruchs. Über sogenannte Urlaubsgruppen lässt sich unterschiedlicher Urlaubsanspruch (z.B. für Beamte oder Angestellte) übersichtlich und strukturiert handhaben.
HINWEIS: Wenn in Ihrem Unternehmen der Urlaubsanspruch für jeden Mitarbeiter individuell festgelegt wird, können Sie diesen Abschnitt übergehen.
Überschreiben: Diese Option erscheint erst, wenn Sie eine bereits angelegte Urlaubsgruppe erneut aufrufen. Die Option „Überschreiben“ ist standardmäßig aktiviert. Damit wirkt sich jede Änderung am Tagesplan nach dem Übernehmen nicht nur auf zukünftige Berechnungen, sondern auch auf die Berechnungen in der Vergangenheit aus.
Ab: Diese Option erscheint, wenn Sie eine bereits eingerichtete Urlaubsgruppe erneut aufrufen. Wählen Sie diese Option bei einer Änderung der Urlaubsgruppe, können Sie den Zeitpunkt festlegen, ab dem die vorgenommene Änderung gelten soll. Damit bleiben Berechnungen vor diesem Zeitpunkt von der Änderung unberührt.
Tage / Stunden: Urlaub wird standardmäßig nach Tagen berechnet. Wahlweise kann die Berechnung von Urlaub auch in Stunden erfolgen. Bei der Urlaubsberechnung in Stunden, werden für die Urlaubstage die jeweils gültigen Sollzeiten dieser Tage entsprechend dem jeweiligen Tagesplan angerechnet. Soll für einzelne Mitarbeiter die Berechnung abweichend von der Urlaubsgruppe erfolgen, besteht dazu unter Mitarbeiter ►Stammsätze ►Persönliche Daten die Möglichkeit. Weitere Informationen Abschnitt Persönliche Daten ergänzen.
Tage pro Monat in Probezeit: Tragen Sie bei Mitarbeitern, die sich in einer Probezeit befinden, den anteiligen Wert für den Urlaubsanspruch pro Monat in Tagen ein. Während der Probezeit erwirbt der Mitarbeiter für jeden vollen Monat des bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch in Höhe von 1/12 des ihm vertraglich oder gesetzlich zustehenden Jahresurlaubs.Die getroffenen Einstellungen gelten für alle im Programm verwalteten Mitarbeiter, die der jeweiligen Urlaubsgruppe zugeordnet werden. Somit wird für alle Mitarbeiter der Grundanspruch des Urlaubs und eventuell berechneter Zusatzurlaub nach Lebensalter und/oder Betriebszugehörigkeit in die Mitarbeiterstammsätze eingetragen.
Weichen Mitarbeiter von dieser allgemeinen Regelung ab, kann ihnen im Stammsatz unter dem Register „Urlaub“ innerhalb der Tabelle ein individueller Anspruch zugewiesen werden. Weitere Informationen Abschnitt Urlaubsverwaltung.
HINWEIS: Der Löschvorgang kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Vergewissern Sie sich daher unbedingt vorher, ob dieser Urlaubsgruppe nicht Bestandteil einer noch bestehenden Arbeitszeitregelung ist.
Hilfesystem: Letzte Aktualisierung 20.06.2025
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