Sollte ein Mitarbeiter Anspruch auf Zusatzurlaub haben, können Sie diesen Anspruch folgendermaßen in die Tabelle eintragen.
HINWEIS: Der Zusatzurlaub gilt nur für das Jahr des Eintrags und wird nicht für die Folgejahre fortgeschrieben. Dauerhaft gewährter Zusatzurlaub (zum Beispiel für Schwerbehinderte) sollte als erhöhter Grundurlaub eingegeben werden.
Hilfesystem: Letzte Aktualisierung 14.02.2025
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