Empfohlen wird der folgende Ablauf:
| Berechnungsgrundlage – Verstetigtes Arbeitsentgelt ohne Überstunden: | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
„Beim so berechneten Monatsgehalt handelt sich um ein verstetigtes Gehalt. Die Rentenversicherung des Bundes akzeptiert eine bestimmte Formel. Diese Formel dient als Basis zur Berechnung der mittleren monatlichen Stundenzahl. Die Formel lautet: "Wöchentliche Arbeitszeit × 13 / 12 × 4". Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich somit auf zwei Stellen gerundet 173,33 Stunden/Monat. Seit dem 1. Januar 2026 steht grundsätzlich allen abhängig Beschäftigten ein Anspruch auf eine Vergütung von wenigstens 13,90 € brutto je Arbeitsstunde zu. Dies ist der sogenannte Mindestlohn. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist eine gleiche Monatsvergütung zulässig. Voraussetzung ist, dass der Stundenlohn auf das ganze Jahr gerechnet dem Mindestlohn entspricht. Ein verstetigtes Monatsgehalt wird also akzeptiert. Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich ergibt sich ein verstetigtes monatliches Mindest-Gehalt. Dieses beträgt 2 409,29 € (13,90 € × 173,33 Stunden/Monat).“ [Zitat Lexware] |
|||||||||
|
|||||||||
Einhaltung Mindestlohn überprüfen
Hilfesystem: Letzte Aktualisierung 13.02.2026
Copyright 2026 NOVACHRON Zeitsysteme GmbH. Alle Rechte vorbehalten.