Mit der Standardliste „Mindestlohn“ lassen sich Listen erstellen, die Auskunft über die Einhaltung des Mindestlohns geben.
HINWEIS: Eine fehlerfreie Auswertung erfolgt nur über eine komplette Abrechnungsperiode (pro Monat).
Name/Pers.-Nr.: Eindeutige Zuordnung eines Mitarbeiters über Name und Personalnummer.
Ist: Geleistete Arbeitszeit während des Auswertungszeitraums.
Mehrarbeit: Über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden, die in das Arbeitszeitkonto eingestellt werden. Diese sind spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung durch bezahlte Freizeitgewährung oder Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Diese Arbeitsstunden dürfen monatlich jeweils 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, sind die auf einem Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen.
Soll: Zu leistende Arbeitszeit während des Auswertungszeitraums.
Saldo: Tagessaldo; Abweichung zwischen Ist- und Sollzeit.
G-Saldo: Kumulierter Saldo. Bei Mindestlohn entspricht dieser Wert der noch offenen zu leistenden Arbeitsstunden für den Monat. Im Prinzip analog zur Sollzeit, nur als negativer Wert.
Vergütung: Arbeitsentgelt, das sich aus zu leistenden Arbeitsstunden und Stundenlohn ergibt.
ø-Std.-Lohn: Der während des Auswertungszeitraums auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden erreichte durchschnittliche Stundenlohn. Dieser darf den Mindeststundenlohn von 9,35 EUR (2020) nicht unterschreiten.
Vorgaben für Mindestlohn eintragen
Hilfesystem: Letzte Aktualisierung 10.01.2025
Copyright 2025 NOVACHRON Zeitsysteme GmbH. Alle Rechte vorbehalten.