Empfohlen wird der folgende Ablauf:
Berechnungsgrundlage – Verstetigtes Arbeitsentgelt ohne Überstunden: | |||||||||
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Es ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Arbeitsstunden an fünf Arbeitstagen und ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.479 EUR vereinbart, das unabhängig davon gezahlt wird, dass der Februar nur 20 Arbeitstage mit 160 Arbeitsstunden und der Juli 23 Arbeitstage mit 184 Arbeitsstunden hat. In der Regel werden das monatliche Arbeitsentgelt und die Wochenarbeitszeit vereinbart. Die Wochenarbeitszeit ist mindestens mit dem Faktor 4,35 zu multiplizieren. |
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HINWEIS: Der Faktor von 4,35 ergibt sich aus folgender Berechnung:
52 Wochen (pro Jahr) / 12 Monate (pro Jahr) = 4,333 Wochen / Monat
Mit Anpassung Schaltjahren ergibt sich ein Wert von 4,348125. Die Lohnsteuerrichtlinie gibt einen Wert gerundet auf 4,35 vor.
Einhaltung Mindestlohn überprüfen
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