Pausenplan anlegen
- Klicken Sie auf Programm ► Pausenplan. Standardmäßig wurden bereits Pausen angelegt, die Sie aber jederzeit entsprechend Ihren Anforderungen abändern können.
- Klicken Sie auf Hinzufügen und nehmen Sie die notwendigen Eintragungen bzw. Auswahlen vor.
Nr.: Nummer des Pausenplans.
Bezeichner: Name des Pausenplans, aus dem der Pausentyp möglichst hervorgeht.
Pausendauer: Länge der Pause. Dieser Wert gilt gleichzeitig als Mindestpausendauer und wird abgezogen, wenn keine Buchung erfolgt.
Bezahlt: Wenn aktiviert, handelt es sich um eine bezahlte Pause, bei der die Dauer der Pause zwar angegeben, die Pausenzeit jedoch nicht vom Tagessaldo abgezogen wird.
Auf Zonenkonten anwenden: Wenn aktiviert, wird die definierte Pausenzeit auch in den Zonenüberstunden berücksichtigt, d.h. die Pausendauer wird von den Zonenüberstunden abgezogen (gilt nur für die Autopause).
Zonenpause (Pausenzone)
Bei der Zonenpause erfolgt der Pausenabzug innerhalb einer definierten Zeitzone. Hierzu wird zusätzlich eine Mindestpausendauer festgelegt, die innerhalb dieser Pausenzone zu nehmen ist. Erfolgt während dieser Pausenzone keine Zeitbuchung, wird die definierte Mindestpausendauer am Ende der Pausenzone abgezogen.
Von/Bis: Innerhalb dieser Pausenzone ist die Pause zu nehmen.
Autopause
Abziehen nach: Angabe der Stunden, nach denen die Pause automatisch abgezogen wird.
Abzug am Tagesende: Wenn aktiviert, erfolgt der Pausenabzug am Tagesende.
Inkl. Zone: Wenn aktiviert, werden Arbeitsunterbrechungen nur dann auf eine Pause angerechnet, wenn sie innerhalb einer festgelegten Pausenzone liegen.
Pausenzone Von/Bis: Innerhalb dieser Pausenzone ist die Pause zu nehmen.
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Beispiel: Automatischer Pausenabzug nach 6 Stunden
In § 4 ArbZG finden sich Vorgaben, nach wie viel Stunden Arbeit eine Pause einzulegen ist (Ruhepausen). Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden ist eine im Voraus feststehende Arbeitspause von mindestens 30 Minuten vom Arbeitgeber zu gewährleisten.
Das bedeutet, dass die Pause spätesten nach 6 Stunden Arbeit beginnt und nach 6:30 Stunden Anwesenheit endet. Ein Gehen zwischen der Anwesenheitszeit von 6:00 Stunden und 6:30 Stunden bedeutet ein Gehen während der Pause. Erst nach einer Anwesenheitszeit von 6:30 Stunden ist der Pausenabzug von 30 min komplett und die darüber hinaus gehende Anwesenheitszeit wird wieder als Arbeitszeit gerechnet. Berechnungsmodelle bei denen die Pause rückwirkend bei Überschreitung der Arbeitszeit von 6:00 Stunden abgezogen werden, verstoßen eindeutig gegen § 4 ArbZG.
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Pausenplan ändern oder löschen
- Wählen Sie den gewünschten Pausenplan und führen Sie die erforderlichen Änderungen aus bzw. klicken Sie auf die Taste , um den Pausenplan zu löschen.
HINWEIS: Ein Pausenplan kann nur gelöscht werden, wenn er nicht Bestandteil eines vorhandenen Wochenplans und damit einer noch bestehenden Arbeitszeitregelung ist.